Rz. 43

Der Versicherungsnehmer verliert auch dann nicht den Versicherungsschutz, wenn er den Schaden vorsätzlich nicht meldet und einen Rechtsstreit "auf eigene Faust" führt.

Der Versicherungsnehmer muss dann allerdings beweisen, dass der Rechtsstreit nicht anders ausgegangen wäre, wenn der Versicherer einen Prozessanwalt beauftragt hätte.

 

Rz. 44

Weiterhin muss der Versicherungsnehmer den Beweis führen, dass der Versicherer den Rechtsstreit überhaupt aufgenommen hätte. In den meisten Fällen wird der Versicherer nach einem verlorenen Prozess vortragen, dass er den Rechtsstreit gar nicht aufgenommen hätte, so dass im Regelfall der Versicherungsnehmer die Prozesskosten zu tragen hat, während es bei der Leistungspflicht des Versicherers für die Hauptforderung verbleibt.

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