Rz. 33

Der Versicherungsnehmer hat die Führung des Verfahrens dem Versicherer zu überlassen, dem vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt Vollmacht und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge