Rz. 125

Soll der Ehegatte durch die Regelung möglichst gut versorgt werden, hilft ihm ein Nutzungsrecht. Dies kann ein Nießbrauch an den Erbteilen sein. Etwaige steuerliche Folgen sind zu beachten.

 

Formulierungsbeispiel: Nießbrauchsvorausvermächtnis

Dem überlebenden Ehegatten wird der lebenslange, unentgeltliche Nießbrauch an den Erbteilen unserer Abkömmlinge als Vermächtnis eingeräumt.

Damit der überlebende Ehegatte aber flexibel verwalten kann, sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, Teile des Nachlasses freizugeben bzw. freigeben zu können.[166]

 

Formulierungsbeispiel

Der überlebende Ehegatte kann einzelne Nachlassgegenstände aus seiner Verwaltung freigeben.

[166] Bengel/Reimann/Klumpp, Kap. 6 Rn 160 f.; mit detaillierten Vorgaben unter Hinnahme von Unsicherheiten durch auslegungsfähige Begriffe: Kirchner, MittBayNot 1997, 207 unter Punkt d).

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