Rz. 33

Der den Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche umfassende Verzicht ist unschwer zu formulieren. Die Erklärung muss gemäß § 2348 BGB notariell beurkundet werden. Der Notar sollte darauf hinweisen, dass allein durch die Vereinbarung das gesetzliche Erbrecht nicht beeinträchtigt wird. Bei internationalen Bezügen können die Auswirkungen der EuErbVO zu beachten sein.[22]

 

Rz. 34

Muster 10.1: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung

 

Muster 10.1: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung

Pflichtteilsverzichtsvereinbarung (notariell)

Urkunde-Nr. _________________________ /2018

Verhandelt zu _________________________, am _________________________

Vor mir, dem/der unterzeichnenden Notar/Notarin mit dem Amtssitz zu _________________________

erschienen heute

Herr _________________________ (Vorname Name), geboren am _________________________ (Geburtsdatum), wohnhaft in _________________________ (Adresse), ausgewiesen durch Personalausweis-Nr. _________________________, ausgestellt am _________________________, durch _________________________/mir von Person bekannt;

– Erschienener zu 1) –

Frau _________________________ (Vorname Name), geboren am _________________________ (Geburtsdatum, Geburtsname), wohnhaft in _________________________ (Adresse), ausgewiesen durch Personalausweis-Nr. _________________________, ausgestellt am _________________________, durch _________________________/mir von Person bekannt.

– Erschienene zu 2) –

Frau _________________________ ist geboren als Tochter der Eheleute _________________________ (Vornamen, Namen).

Der Notar ist aufgrund eines der Beurkundung vorangegangenen Gespräches mit den Erschienenen von deren Geschäftsfähigkeit überzeugt.

Die Erschienenen verneinten die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG.

Dies vorausgeschickt erklärten die Erschienenen nachfolgenden

Pflichtteilsverzichtsvertrag.

I. Kausalgeschäft

Ich, die Erschienene zu 2), verpflichte mich, ohne Bedingungen, Gegenleistung oder Auflagen auf mein gesetzliches Pflichtteilsrecht gegenüber dem Erschienenen zu 1) zu verzichten. Ich, der Erschienene zu 1), nehme diese Verpflichtung an.

II. Pflichtteilsverzicht der Erschienenen zu 2)

Ich, die Erschienene zu 2), verzichte ohne Bedingungen oder Auflagen auf mein gesetzliches Pflichtteilsrecht gegenüber dem Erschienenen zu 1).

III. Annahme des Verzichts

Ich, der Erschienene zu 1), nehme den Verzicht an.

IV. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

_________________________

V. Schiedsklausel

_________________________

VI. Salvatorische Klausel

_________________________

VII. Belehrung

_________________________

Der Notar wies die Erschienenen insbesondere darauf hin, dass das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden trotz des Verzichtes bestehen bleibt, wenn der Erblasser keine entsprechend abweichende letztwillige Verfügung trifft.

 

Rz. 35

Wird auf das Pflichtteilsrecht als solches verzichtet, umfasst der Verzicht auch Pflichtteilsergänzungsansprüche, den Pflichtteilsrestanspruch etc.[23] Eine Formulierung wie "verzichtet auf sein Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsansprüche" kann irritieren. Die Aufzählung kann als abschließend angesehen werden, womit etwa der Ausgleichspflichtteil nicht mehr umfasst sein kann.

Denkbar ist noch folgende Formulierung:

"(…) auf sein Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Ausgleichsansprüche etc.)"

Die Ergänzung

"(…) für mich und meine Abkömmlinge (…)"

ist wegen § 2349 BGB überflüssig,[24] aber wohl nicht schädlich.

[22] Dazu: Weber, ZEV 2015, 503.
[23] Damrau/Tanck/Kurze, § 2346 Rn 27; MüKo/Wegerhoff, § 2346 Rn 32; vgl. Krauß, Rn 3825.
[24] Vgl. Damrau/Tanck/Kurze, § 2349 Rn 8.

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