Rz. 100

Auch hier handelt es sich um eine Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB, § 22 GBO. Der Nachweis der Erbfolge wird geführt durch Vorlage jeweils einer beglaubigten Abschrift des notariell beurkundeten Testaments und der Niederschrift des Nachlassgerichts über die Eröffnung dieses Testaments gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO. Da mit diesen Urkunden der Unrichtigkeitsnachweis geführt werden kann, bedarf es einer Beglaubigung der Unterschrift des Antragstellers nicht, weil der Antrag nach § 13 GBO grundsätzlich nur der Schriftlichkeit bedarf.

 

Rz. 101

Muster 10.3: Eintragungsantrag – Grundbuchberichtigung – Alleinerbe

 

Muster 10.3: Eintragungsantrag – Grundbuchberichtigung – Alleinerbe

Muster: Eintragungsantrag – Grundbuchberichtigung – Alleinerbe

An das

Amtsgericht

– Grundbuchamt –

Köln

Im Grundbuch von Köln, Band 100, Blatt 100 ist in Abteilung I der Kaufmann Karl Maier, zuletzt wohnhaft in Köln, als Eigentümer des Gebäudegrundstücks Bestandsverzeichnis Nr. 1, Gemarkung Köln, Domplatz 10, Wohn- und Geschäftshaus, _________________________ m2, eingetragen. Der Eigentümer Karl Maier ist am _________________________ in _________________________ verstorben.

Aufgrund des am _________________________ vor Notar Scheffel, Köln, unter UR-Nr. _________________________ errichteten Testaments wurde ich, die unterzeichnete Witwe, Maria Maier, wohnhaft _________________________, Alleinerbin des Karl Maier. Dieses Testament wurde am _________________________ vom Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln unter Az. _________________________ eröffnet. Auf das in den bezeichneten Nachlassakten des Amtsgerichts Köln befindliche Originaltestament und die Original-Eröffnungsniederschrift nehme ich Bezug; der Beifügung von Abschriften dieser Urkunden bedarf es deshalb nicht.

Ich beantrage hiermit,

mich im Wege der Grundbuchberichtigung anstelle des Erblassers als neue Eigentümerin des bezeichneten Grundbesitzes im Grundbuch einzutragen.

Der Wert des Grundstücks beträgt _________________________ EUR.

Köln, den _________________________

Maria Maier (ohne Unterschriftsbeglaubigung)

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