Rz. 390

Der Erbschein, dem nach § 35 GBO volle Beweiskraft zukam, bewies das Bestehen des Erbrechts in dem bezeugten Umfang, also das Erbrecht des Vorerben.[416] Wird er später wegen Eintritts des Nacherbfalls als unrichtig von Amts wegen eingezogen (§ 2361 BGB), ist es Sache der Beteiligten, eine Grundbuchberichtigung herbeizuführen.[417] Durch Löschung des Nacherbenvermerks berichtigt werden kann das Grundbuch grundsätzlich nur dann, wenn entweder derjenige sie bewilligt, dessen Recht von der Löschung betroffen ist (§ 19 i.V.m. § 22 Abs. 1 GBO), oder wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird (§ 22 Abs. 1 GBO).[418] Mit der Berichtigung des Grundbuchs auf den Nacherben ist der Nacherbenvermerk gleichzeitig als gegenstandslos zu löschen. Der Nacherbenvermerk kann allerdings wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs auch dann gelöscht werden, wenn der Nacherbfall nicht oder nicht mehr eintreten kann.[419]

 

Rz. 391

Ein Nacherbenvermerk kann nicht nur bei Führen des Unrichtigkeitsnachweises, sondern auch bei einer Bewilligung durch den Nacherben und den Ersatzerben gelöscht werden.[420]

 

Rz. 392

Solche Nacherben, für deren Bestimmung auf den Zeitpunkt des Nacherbfalls abzustellen ist, erlangen mit dem Erbfall noch kein Anwartschaftsrecht an der Erbschaft. Durch eine vorweggenommene Erbfolge, mit der der Vorerbe Nachlassgrundstücke auf einen derartigen vorläufigen Nacherben überträgt, scheiden diese nicht endgültig aus dem Nachlass aus. Eine Löschung des eingetragenen Nacherbenvermerks im Weg der Grundbuchberichtigung setzt die Mitwirkung eines Pflegers nach § 1882 BGB n.F. (bis 31.12.2022: § 1913 BGB a.F.) und betreuungs- bzw. familiengerichtliche Genehmigung voraus.[421]

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