Rz. 200

Sachliche Zuständigkeit: Amts-/Landgericht der Hauptsache
Örtliche Zuständigkeit: §§ 12, 13; 27; 936, 919 ZPO
Eingetragensein des Antragsgegners im Grundbuch als Buchberechtigter?
Unrichtigkeit des Grundbuchs
Ist der Antragsteller Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs nach § 894 BGB?
Ist der Antragsteller alleiniger Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs oder handelt er in Prozessstandschaft nach § 2039 BGB zur Leistung an alle?
Glaubhaftmachung aller anspruchsbegründenden Tatsachen (§§ 294, 936, 920 Abs. 2 ZPO)
Präsente Beweismittel der ZPO
Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers und/oder aller als Zeugen in Betracht kommender Personen
(Keine Glaubhaftmachung der Gefährdung, § 899 Abs. 2 S. 2 BGB)
Nach Erlass der einstweiligen Verfügung: Antrag beim Grundbuchamt auf Eintragung des Widerspruchs, sofern das Prozessgericht nicht nach § 941 ZPO um die Eintragung ersucht hat (Vollziehung, Vollziehungsfrist, § 929 ZPO)

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