Rz. 229
▪ | Sachliche Zuständigkeit: Amts-/Landgericht | ||||||
▪ | Örtliche Zuständigkeit: §§ 12, 13, 27 ZPO | ||||||
▪ | Eingetragensein des Beklagten im Grundbuch als Buchberechtigter? | ||||||
▪ | Unrichtigkeit des Grundbuchs | ||||||
▪ | Ist der Kläger Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs nach § 894 BGB? | ||||||
▪ | Ist der Kläger alleiniger Inhaber des Grundbuchberichtigungsanspruchs oder handelt er in Prozessstandschaft nach § 2039 BGB zur Leistung an alle? | ||||||
▪ | Beweisangebot für alle anspruchsbegründenden Tatsachen, evtl. Entbindung von der Schweigepflicht (Arzt, Notar etc.) | ||||||
▪ | Vorläufiger Rechtsschutz:
|
||||||
▪ | Nach Erlass des erstinstanzlichen vorläufig vollstreckbaren Urteils: evtl. Antrag beim Grundbuchamt auf Eintragung eines Widerspruchs nach § 895 ZPO | ||||||
▪ | Nach Rechtskraft des Urteils:
|
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen