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Das notarielle Testament wird auch öffentliches Testament genannt. Es wird durch mündliche Erklärung gegenüber dem Notar, der regelmäßig auch die Beratung übernimmt, errichtet. Möglich ist es auch, dem Notar eine offene oder verschlossene Schrift mit der mündlichen Erklärung zu übergeben, dass diese Schrift den letzten Willen enthalte. Die übergebene Schrift muss nicht eigenhändig geschrieben oder unterschrieben sein. Der Notar fertigt eine Niederschrift über die Übergabe an (§ 2232 BGB).

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