Rz. 156

Es kann davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Rechtsschutzversicherer Rechtsschutz gewähren für Mediationsverfahren und in Zusammenarbeit mit Mediatoren diese das Mediationsverfahren vermitteln und die hierfür anfallenden Kosten tragen.

Für den Versicherungsnehmer ist wichtig, dass bei Scheitern des Mediationsverfahrens Anspruch auf Rechtsschutzdeckung für die außergerichtliche oder gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen unberührt bleibt. Nach Angaben aus dem Bereich Versicherung und Mediatoren wird von einer Erfolgsquote der außergerichtlichen Streitschlichtung von 75 % gesprochen.

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