Rz. 35
Im Außenverhältnis haften sowohl der Haftpflichtversicherer der Zugmaschine als auch der Haftpflichtversicherer des Anhängers. Im Innenverhältnis ist nach den Regeln der Mehrfachversicherung eine Quote von 50 % zu berücksichtigen.[29]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen