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Regelmäßig ist nicht nur das Verfügungsgeschäft, sondern auch die Eingehung der Verpflichtung zur Verfügung genehmigungspflichtig. Am häufigsten ist der Abschluss eines Kaufvertrags, um liquide Mittel zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten zu erhalten.

Vorlage eines Verkehrswertgutachtens: Weil das Genehmigungserfordernis dem Schutz der Vermögensinteressen der unbekannten Erben dient, wird das Nachlassgericht zur Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises in aller Regel die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens verlangen, sofern nicht eine Auskunft aus der Richtwertekartei (Kaufpreissammlung nach BauGB) ausreicht.

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