Rz. 271

Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

 

Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Verhandelt am _________________________ in _________________________

Vor dem unterzeichneten Notar _________________________ sind erschienen, ausgewiesen durch _________________________, unbedenklich geschäftsfähig:

1. Herr _________________________, geb. _________________________
2. Frau _________________________, geb. _________________________
3. Deren Sohn, Herr _________________________, geb. _________________________
4. Dessen Schwester, Frau _________________________, geb. _________________________

Die Erschienenen wiesen sich aus durch Vorlage ihrer amtlichen mit Lichtbild versehenen Ausweise.

Der Notar fragte, ob er in der vorliegenden Angelegenheit außerhalb seines Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde übereinstimmend verneint.

Die Erschienenen ersuchten mich um die Beurkundung nachstehender Vertragserklärungen:

A. Zuwendung

§ 1 Grundbuchstand

Im Grundbuch von _________________________ sind die Erschienenen zu Ziff. 1 und 2, die Eheleute _________________________, nachstehend Übergeber genannt, als Miteigentümer nachstehenden Grundbesitzes eingetragen:

Grundbuch von _________________________, Heft/Blatt _________________________, Flst. Nr. _________________________

Der Grundbesitz ist in den Abteilungen II und III des Grundbuches unbelastet vorgetragen.

Seitens des Notars wurde das elektronische Grundbuch am _________________________ eingesehen. Es lag Grundbuchblattabschrift vom _________________________ vor.

Vertragsgegenstand ist das oben näher bezeichnete landwirtschaftliche Anwesen einschließlich aller vorbezeichneten Grundstücke und der hierauf errichteten Gebäulichkeiten.

Vertragsobjekt ist weiterhin der landwirtschaftliche Betrieb mit allen Aktiva und Passiva einschließlich der vorhandenen Lebensmittel, Futter und Erntevorräte sowie des gesamten lebenden und toten landwirtschaftlichen Inventars.[770]

§ 2 Übergabe des Grundbesitzes[771]

Die Übergeber, die Erschienenen zu Ziff. 1 und 2, übertragen hiermit unter wechselseitiger Zustimmung den vorbezeichneten Vertragsgegenstand mit allen Rechten und Pflichten, allen Bestandteilen und dem Zubehör an den Erschienenen zu Ziff. 3, nachstehend Übernehmer genannt, zu Alleineigentum.

Der Übernehmer nimmt die Übertragung hiermit an.

§ 3 Auflassung[772]

Die Vertragschließenden sind über den Eigentumsübergang einig. Sie bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch.

Nach Belehrung wird auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung gem. § 883 BGB verzichtet.[773] Über die Gefahr ungesicherter Vorleistungen und Absicherungsmöglichkeiten wurde belehrt.

§ 4 Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebs

Die Übergeber übertragen hiermit den landwirtschaftlichen Betrieb mit allen Aktiven und Passiven einschließlich des gesamten lebenden und toten landwirtschaftlichen Inventars, der vorhandenen Lebensmittel, Futter- und Erntevorräte sowie des Zubehörs an den Übernehmer.

Der Übernehmer nimmt die Übertragung hiermit an.

§ 5 Fahrnis, Forderungen, Dauerschuldverhältnisse

Die Vertragsteile sind über den Eigentumsübergang der am Tag des Besitzübergangs vorhandenen, zum Betriebsvermögen zählenden beweglichen Gegenstände, insbesondere der Geschäftsausstattung, der Vorräte, sämtlicher Maschinen, maschinellen Anlagen und Werkzeuge sowie betrieblichen Einrichtungsgegenstände gem. Bilanz zum _________________________ einig, die nicht durch Auflassung auf den Übernehmer übergehen.

In sämtliche betrieblichen Dauerschuldverhältnisse und sonstige betrieblichen Rechte und Pflichten tritt der Übernehmer anstelle der Übergeber mit Wirkung vom Tag der Besitzübergabe an ein. Vorbehaltlich einer etwaigen erforderlichen Zustimmung der Vertragspartner verpflichtet sich der Übernehmer, die Übergeber von jeglicher Inanspruchnahme freizustellen.

Gegenstand der Übergabe sind im Übrigen alle auf den landwirtschaftlichen Betrieb bezogenen Rechte und Forderungen. Diese werden hiermit an den zustimmenden Übernehmer mit Wirkung zum Tag der Besitzübergabe abgetreten.

§ 6 Weitere Grundstücke und Rechte

Mitübertragen sind auch diejenigen Betriebsgrundstücke, Grundstücksanteile sowie den landwirtschaftlichen Betrieb betreffenden Sachen und Rechte, die in dieser Urkunde nicht ausdrücklich aufgeführt sind und seitens der Übergeber auch nicht ausdrücklich zurückbehalten werden.

Dem Übernehmer wird unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB hiermit Vollmacht erteilt, alle zum Eigentumsübergang auf ihn selbst erforderlichen und zweckdienlichen Erklärungen abzugeben, wobei sich diese Vollmacht bzw. die Übergabe nicht auf das persönliche Eigentum der Übergeber (Hausrat, Wohnu...

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