Rz. 86

Der Versicherungsnehmer kann selbst bei verspäteter oder unterlassener Zahlung der Erstprämie gem. § 33 VVG – rückwirkend – die Aufrechnung erklären, so dass er eine Entschädigungsleistung erhält, ohne jemals eine Prämie gezahlt zu haben.[61] Erforderlich ist, dass die Gegenforderung vor dem in § 33 VVG genannten Zeitpunkt bestand.[62] Wegen der Rückwirkung der Aufrechnungserklärung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung an.[63] Es genügt jede Verrechnungs- und Aufrechnungsmöglichkeit; Gegenseitigkeit setzt nicht voraus, dass die Aufrechnungsforderung aus demselben Rechtsverhältnis resultiert.

[61] BGH VersR 1985, 877; OLG Hamm r+s 1996, 164 = VersR 1996, 1408.
[62] Prölss/Martin/Knappmann, § 37 VVG Rn 23.
[63] Prölss/Martin/Knappmann, § 37 VVG Rn 24.

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