Rz. 326
Nach herrschender Meinung ist eine Feststellungsklage des Versicherungsnehmers auch dann zulässig, wenn der Schaden beziffert werden kann;[454] Die Feststellungsklage ist in jedem Fall dann zulässig, wenn in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Schadenhöhe vorgesehen ist.[455] Die Erhebung einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrages beinhaltet auch eine gerichtliche Geltendmachung des abgelehnten Leistungsanspruchs.[456]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen