Rz. 133
Muster 1.17: Vergütungsrechnung zur Hebegebühr
Muster 1.17: Vergütungsrechnung zur Hebegebühr
_________________________ Auftraggeber
_________________________ (Anschrift)
Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben
Verkehrsunfall vom _________________________
_________________________ (Anrede),
in vorbezeichneter Angelegenheit erlaube ich mir, die Kosten meiner Inanspruchnahme bezüglich der Weiterleitung des Entschädigungsbetrages1 in Höhe von 4.000 EUR2 wie folgt zu beziffern:
Vergütungsrechnung
– Zwischenrechnung –
Name des Mandanten _________________________
wegen Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche aus Verkehrsunfall vom _________________________
Rechnungsnummer: _________________________
Leistungszeitraum: _________________________
Steuernummer: _________________________
Hebegebühr3 gem. Nr. 1009 VV, § 13 RVG4 | 40,00 EUR |
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG | 8,00 EUR |
Zwischensumme (netto) | 48,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG | 9,12 EUR |
Gesamtbetrag | 57,12 EUR |
Ich darf Sie höflich auffordern, den Rechnungsbetrag bei Gelegenheit, jedoch bis spätestens zum _________________________, auf mein o.a. Kanzleikonto anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)
Rz. 134
Erläuterungen der Fußnoten in Muster 1.17
Fußnote 1
Erstattungsfähig ist die Hebegebühr, da der gegnerische Haftpflichtversicherer zuvor ausdrücklich aufgefordert wurde, Zahlungen ausschließlich auf das Mandantenkonto zu leisten, mit dem Hinweis, dass anderenfalls eine Hebegebühr für die Weiterleitung des Betrages in Ansatz gebracht wird.
Rz. 135
Fußnote 2
Der weitergeleitete Entschädigungsbetrag ist als Gegenstandswert maßgeblich für die Bestimmung der Hebegebühr gem. Nr. 1009 VV RVG.
Rz. 136
Fußnote 3
Erst die Auszahlung/Weiterleitung des erhaltenen Betrages (hier an den Mandanten) löst die Hebegebühr aus, Nr. 1009 (1) VV RVG.
Rz. 137
Fußnote 4
Die Gebühr beträgt 1 % bis einschließlich 2.500 EUR, 0,5 % von 2.500,01 EUR bis 10.000 EUR und 0,25 % über 10.000 EUR, mindestens jedoch 1 EUR.
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