Rz. 130

Muster 1.16: Hebegebühr

 

Muster 1.16: Hebegebühr

_________________________ Versicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben

Name des Mandanten, Verkehrsunfall vom _________________________

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit danke ich Ihnen auch im Namen der Mandantschaft für die mit Schreiben vom _________________________ angekündigte Entschädigungszahlung. Der Betrag konnte meinem Konto zwischenzeitlich gutgeschrieben werden.

Bedauerlicherweise haben Sie jedoch entgegen meiner ausdrücklichen Bitte und dem Hinweis auf die in meinem Schreiben vom _________________________ angekündigte Hebegebühr1, den Entschädigungsbetrag in Höhe von _________________________ EUR auf mein Konto überwiesen. Diesen Betrag habe ich mittlerweile an den Mandanten weitergeleitet.2

Hierfür erlaube ich mir höflich, die bereits erwähnte Hebegebühr als Schadenersatz in Ansatz zu bringen, da anderenfalls der Mandant für die Hebegebühr einstandspflichtig wäre.

Bitte überweisen Sie die anliegende Rechtsanwaltsvergütungsrechnung bei Gelegenheit, jedoch bis spätestens zum _________________________, auf mein oben angegebenes Kanzleikonto. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

Anlage:

– Rechtsanwaltsvergütungsrechnung

 

Rz. 131

Erläuterungen der Fußnoten in Muster 1.16

Fußnote 1

 

Praxistipp

Bereits bei der ersten Schadensanmeldung ist es ratsam, den gegnerischen Haftpflichtversicherer aufzufordern, Zahlungen für den Mandanten ausschließlich auf dessen Konto zu überweisen, da anderenfalls die Hebegebühr in Ansatz gebracht würde.

 

Rz. 132

Fußnote 2

Der Haftpflichtversicherer sollte darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Betrag bereits an die Mandantschaft weitergeleitet wurde, damit die Hebegebühr gem. Nr. 1009 VV RVG berechnet werden kann. Weitere Ausführungen finden sich im nachfolgenden Muster (siehe Rdn 133).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge