Rz. 477

Muster 1.33: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln

 

Muster 1.33: Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, weisen die Leistungen der Klägerin einige Mängel auf. Vor allen Dingen treten im Keller Risse zutage, die offenbar auch Wasser führen.

 
  Beweis: 1. Fotografien der Risse, Anlage
    2. Zeugnis des Nachbarn des Beklagten, Herrn _________________________

Der Beklagte schätzt, dass die Beseitigung dieser Risse mit Kosten von mindestens _________________________ EUR verbunden sein wird. Daher beruft er sich insoweit auf sein Leistungsverweigerungsrecht, welches er gem. § 641 Abs. 3 BGB in doppelter Höhe der voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung geltend macht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine eventuelle Fehleinschätzung des Beklagten hinsichtlich der Höhe der Kosten unschädlich ist, da die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Einbehalt ggf. zu hoch ist.

Das Leistungsverweigerungsrecht übersteigt die geltend gemachten restlichen Werklohnansprüche, sodass eine Verurteilung des Beklagten nur Zug-um-Zug erfolgen kann.

Das Leistungsverweigerungsrecht steht zudem dem Verzug des Beklagten entgegen, sodass dieser weder die mit der Klage beantragten Zinsen zu tragen hat, noch die Kosten für die außergerichtliche Vertretung der Klägerin.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge