Rz. 470
Muster 1.30: Pauschalpreiseinrede
Muster 1.30: Pauschalpreiseinrede
Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche beruhen ausschließlich auf der – bestrittenen – Behauptung der Klägerin, dass sich die ausgeführten Mengen gegenüber der Ausschreibung erhöht haben sollen.
Ohne hierzu bereits im Einzelnen Stellung zu nehmen: Die Parteien haben im Rahmen der Verhandlungen am _________________________ vereinbart, dass abweichend vom ursprünglichen Angebot der Klägerin ein Pauschalpreis angeboten wird.
Beweis: | 1. | Verhandlungsprotokoll vom _________________________, Anlage | |
2. | Zeugnis des Herrn _________________________, zu laden über die Beklagte |
Das Verhandlungsprotokoll ist zum Vertragsinhalt geworden; siehe Nr. _________________________ des von der Klägerin bereits vorgelegten Bauvertrags.
Die Klägerin hat also das Mengenrisiko übernommen, sodass sie im Zusammenhang mit Änderungen der ausgeführten Mengen keinerlei Ansprüche geltend machen kann.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen