Rz. 470

Muster 1.30: Pauschalpreiseinrede

 

Muster 1.30: Pauschalpreiseinrede

Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche beruhen ausschließlich auf der – bestrittenen – Behauptung der Klägerin, dass sich die ausgeführten Mengen gegenüber der Ausschreibung erhöht haben sollen.

Ohne hierzu bereits im Einzelnen Stellung zu nehmen: Die Parteien haben im Rahmen der Verhandlungen am _________________________ vereinbart, dass abweichend vom ursprünglichen Angebot der Klägerin ein Pauschalpreis angeboten wird.

 
  Beweis: 1. Verhandlungsprotokoll vom _________________________, Anlage
    2. Zeugnis des Herrn _________________________, zu laden über die Beklagte

Das Verhandlungsprotokoll ist zum Vertragsinhalt geworden; siehe Nr. _________________________ des von der Klägerin bereits vorgelegten Bauvertrags.

Die Klägerin hat also das Mengenrisiko übernommen, sodass sie im Zusammenhang mit Änderungen der ausgeführten Mengen keinerlei Ansprüche geltend machen kann.

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