Rz. 203
Die am 30.1.2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen[275] (EU-UnterhaltsVO) gilt seit dem 18.6.2011 in allen EU-Mitgliedstaaten – einschließlich des Vereinigten Königreichs[276] (und Irlands, vgl. Präambel Nr. 46 f. der EU-UnterhaltsVO) und in Teilen auch für Dänemark.[277] Sie löst im Hinblick auf unterhaltsrechtliche Ansprüche die Brüssel I-VO (sowie die EuGVVO) ab (siehe Rdn 36).[278] Seit diesem Zeitpunkt gilt die EU-UnterhaltsVO für alle familienrechtlichen Unterhaltsansprüche und verdrängt als vorrangiges EU-Recht alle nationalen Regelungen.[279]
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