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Es ist penibel darauf zu achten, dass Begriffe im Vertrag einheitlich verwendet werden. Es kann zu ungewollten und unangenehmen Auslegungsfragen führen, wenn unterschiedliche Begrifflichkeiten in den Vertrag eingeführt werden, obwohl eigentlich jeweils dasselbe gemeint ist. Gleichermaßen sorgt es für Verwirrung und Auslegungsschwierigkeiten, wenn derselbe Begriff im Vertrag für unterschiedliche Dinge verwendet wird, die Parteien insoweit jedoch eigentlich auch unterschiedliche Regelungen treffen wollen. Gerade bei Vergütungsfragen ist Derartiges in Arbeitsverträgen und – noch schlimmer – bisweilen auch in Sozialplänen zu beobachten, etwa wenn an einer Stelle vom "Bruttomonatsgehalt", an anderer Stelle vom "monatlichen Grundgehalt" die Rede ist und sich dann die Frage stellt, ob dies eine bewusste sprachliche Differenzierung oder lediglich eine sorglose Verwendung verschiedener Begriffe für ein und dieselbe Sache ist. Zu Irritationen kommt es auch, wenn Begrifflichkeiten wie "Bonus", "Prämie", "Provision", "variable Vergütung", etc. in unklarer, nicht einheitlicher Weise im Vertrag verwendet werden.

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