Rz. 1832
Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt, können für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter folgende Rechtsfolgen eintreten:
Rz. 1833
Routinemäßige Verkehrskontrolle:
▪ | Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung. |
▪ | Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und Punkten in Flensburg. |
Rz. 1834
Verkehrsunfall aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung:
▪ | Wird lediglich Sachschaden verursacht: Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und Punkten in Flensburg. |
▪ | Wurden Personen verletzt oder getötet: Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe. |
Rz. 1835
Haftungsansprüche:
▪ | Bei Fremdschäden: Haftung im Rahmen des § 823 BGB (Schadensersatz). |
▪ | Bei Eigenschäden: Hier kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) greifen, wodurch die eigenen Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können. |
▪ | Bei Ladungsschäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung gemäß HGB. |
Rz. 1836
Da hier nur ein kleiner Teil von Haftung und Verantwortung erläutert werden kann sollte grundsätzlich jeder Fall an sich betrachtet und beurteilt werden.
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