Rz. 1832

Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt, können für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter folgende Rechtsfolgen eintreten:

 

Rz. 1833

Routinemäßige Verkehrskontrolle:

Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung.
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und Punkten in Flensburg.
 

Rz. 1834

Verkehrsunfall aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung:

Wird lediglich Sachschaden verursacht:

Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und Punkten in Flensburg.

Wurden Personen verletzt oder getötet:

Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe.

 

Rz. 1835

Haftungsansprüche:

Bei Fremdschäden:

Haftung im Rahmen des § 823 BGB (Schadensersatz).

Bei Eigenschäden:

Hier kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) greifen, wodurch die eigenen Ansprüche an die Versicherung gemindert werden können.

Bei Ladungsschäden:

Haftung bei Beschädigung der Ladung gemäß HGB.

 

Rz. 1836

Da hier nur ein kleiner Teil von Haftung und Verantwortung erläutert werden kann sollte grundsätzlich jeder Fall an sich betrachtet und beurteilt werden.

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