Rz. 1118

Hier wurde vom Messgerät ein Abstandswert ermittelt, welcher bei der Auswertung des Messfotos im Vergleich mit weiteren Fahrzeugpositionen während des Messeinsatzes und den dabei eingeblendeten Werten sowie im Abgleich mit den geometrischen Daten zur Messstelle im Messprotokoll als nicht plausibel bzw. korrekt zu bewerten ist.

Gemäß den Angaben im Messprotokoll und der Dateneinblendung im Messfoto wurde der Sensorkopf in einer Entfernung von 0,7 m zum Fahrbahnrand aufgestellt. Die Breite des ersten Fahrstreifens ist im Messprotokoll mit 3,8 m eingetragen.

Die beiden folgenden Abbildungen zeigen jeweils ein gemessenes Fahrzeug auf dem in Fahrtrichtung gesehen ersten Fahrstreifen. Der Abstand zwischen dem Sensorkopf und der Mittelleitlinie zwischen dem ersten und zweiten Fahrstreifen beträgt im Abgleich mit den Angaben im Messprotokoll somit 4,5 m.

Bei der in Abb. 49 gezeigten Messung wurde durch das Messgerät ein seitlicher Abstand von 2,6 m ermittelt, so dass der ermittelte Wert unter Berücksichtigung der Toleranz von 1 m bei der Abstandsbestimmung dem abgebildeten Fahrzeug zuzuordnen ist. Abb. 50 zeigt im Vergleich hierzu eine Messung mit ähnlicher Fahrzeugposition. Hierbei wurde durch das Messgerät allerdings ein Abstand von 4,7 m ermittelt.

Abbildung 49 – Messfoto mit korrekter Abstandsmessung

Abbildung 50 – Messfoto aus der gleichen Messreihe, trotz ähnlicher Fotoposition wird ein deutlich abweichender Abstandswert angezeigt

 

Rz. 1119

Bei der Auswertung der Rohmessdaten von der in Abb. 49 gezeigten Messung ist festzustellen, dass der Zeitversatz zwischen den Signalen bei der "vorläufigen" Messwertbildung vom Messgerät offenbar nicht korrekt ermittelt und wiederum lediglich ein kurzer Abschnitt im vorderen Datenbereich zur "endgültigen" Messwertbildung herangezogen wurde.

Wird hier lediglich ein kurzer Abschnitt zu Beginn der Datenaufzeichnung herangezogen, so ergibt sich bei der Auswertung der zeitlich verschobenen Signale der vom Messgerät ermittelte Wert von rd. 4,7 m. Bei der Auswertung der gesamten Datenmenge sowie bei der abschnittsweisen Auswertung der über das Heck des Fahrzeuges hervorgerufenen ­Signale ergeben sich Abstände von rd. 2,4 m bis 2,5 m und damit für die Position des abgebildeten Fahrzeuges plausible Werte.

 

Rz. 1120

Die beiden folgenden Abbildungen zeigen die Auswertung des vorderen und hinteren Datenbereichs der Rohmessdaten. Im vorderen Bereich verlaufen die Signale (hier dargestellt für die Sensoren 1, 4 und 5) nur bedingt deckungsgleich. Aufgrund des Signalverlaufs und der geringen Datenmenge wird der "vorläufig" ermittelte und nicht korrekte Zeitversatz zwischen den Signalen bei der Auswertung durch die Kreuzkorrelationsfunktion nicht korrigiert.

Im hinteren Datenbereich ist bereits optisch zu erkennen, dass der "vorläufig" ermittelte Zeitversatz nicht korrekt ist, da die Signale hier nicht mehr deckungsgleich verlaufen. Durch die Kreuzkorrelationsfunktion wird die fehlerhafte Zeitvorgabe korrigiert und es ergibt sich ein Abstand von rd. 2,5 m zum gemessenen Objekt.

Abbildung 51 – Teilauswertung des Signalverlaufs aus der Falldatei aus Abbildung 49 an der Fahrzeugfront

Abbildung 52 – Teilauswertung des Signalverlaufs aus der Falldatei aus Abbildung 49 am Fahrzeugheck

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge