Rz. 564

 

Wichtige Entscheidungen:

AG Lüdinghausen, Urt. v. 17.4.2002 – 10 OWi 15 Js 333/02–37/02
OLG Koblenz, Beschl. v. 2.5.2002 – 1 Ss 75/02
OLG Hamm, Beschl. v. 15.3.2004 – 2 Ss OWi 162/04
OLG Dresden, Beschl. v. 8.7.2005 Ss (OWi) 801/04
AG Lüdinghausen, Urt. v. 19.12.2005 – 10 OWi 89 Js 2124/05–248/05
AG Lüdinghausen, Urt. v. 12.11.2007 – 19 OWi-89 Js 1800/07–191/07
OLG Bamberg, Beschl. v. 16.11.2009 – 2 Ss OWi 1215/09
AG Homburg, Urt. v. 6.6.1997 – 5 OWi 120/97
 

Rz. 565

Der Charaktergenerator CG-P50E wurde im Jahr 1988 von der PTB unter dem Zeichen 18.13/88.04 zugelassen. Die Bauartzulassung blieb in dieser Variante (inkl. zweier Nachträge) bis Juli 2007 gültig, erst dann erfolgte eine erste Neufassung der Anlage sowie ein erster Nachtrag zur Neufassung.

 

Rz. 566

Zulassungsinhaber war zunächst die Fa. Elektro-Egger in München, ehe die Zulassung auf den heutigen Inhaber, die Fa. Video Service Piller in München, überging.

 

Rz. 567

Der Charaktergenerator wird bspw. noch in Bayern, Rheinland-Pfalz und NRW als Zeitgeber des sogenannten VAMA-Verfahrens eingesetzt. Das grundlegende Messprinzip ist bei allen Behörden identisch, allerdings sind teils gravierende Unterschiede im Messaufbau, der Anzahl und Lage der auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierungen und der Durchführung der Auswertung festzustellen.

 

Rz. 568

Zur Aufzeichnung der Messsituation werden bei diesem Messverfahren i.d.R. zwei Videokameras verwendet, wobei eine Kamera zur Dokumentation des Fahrverhaltens im Zielbereich (rd. 40 bis 90 m Entfernung zur Brücke) und die zweite Kamera zur Dokumentation des Fahrverhaltens im Fernbereich (bis rd. 350 m Entfernung zur Brücke) dienen soll. Bei den meisten Messaufbauten wird zudem zur Fahrer- und Kennzeichenidentifikation eine dritte Videokamera auf Fahrzeugniveau verwendet, welche das Messpersonal bei der "Vermutung" eines Verstoßes manuell zuschaltet.

 

Rz. 569

Die Auswertung der Geschwindigkeit erfolgt durch eine Weg-Zeit-Berechnung über eine markierte Strecke von 50 m Länge (Zielbereich) anhand der gefertigten Videoaufzeichnung.

 

Rz. 570

Die Abstandsbestimmung erfolgt unter Einbeziehung der ermittelten Geschwindigkeit und Umrechnung des zeitlichen Abstandes zwischen der Hinterachse des vorausfahrenden Fahrzeuges und der Vorderachse des nachfolgenden (gemessenen) Fahrzeuges i.H.d. Ziellinie.

 

Rz. 571

Zusätzlich können auf der Fahrbahn eine bzw. mehrere Markierungen im Fernbereich der Messstelle aufgebracht sein, um in diesem Bereich eine detaillierte Auswertung von Geschwindigkeit und Abstand und damit eine Beurteilung der Konstanz des Fahrverhaltens zu ermöglichen.

 

Rz. 572

Die Ermittlung einer Messzeit erfolgt durch die Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung, in welche der Charaktergenerator fortlaufend für jedes Videohalbbild (d.h. alle 0,02 s) eine Zeitinformation einblendet. Die Aufstellposition der Videokamera(s) soll dabei so gewählt werden, dass das Überfahren der auf der Fahrbahn aufgebrachten Markierung für die definierte(n) Wegstrecke(n) in der Videoaufzeichnung deutlich zu erkennen ist.

 

Rz. 573

Bekannt wurde das Messverfahren vor allem durch die sogenannte Piller-Problematik, die im folgenden Abschnitt zusammengefasst wird.

a) Piller-Problematik

 

Rz. 574

Zunächst war in der Erstzulassung der Anlage fälschlicherweise aufgeführt, dass sich in dem Generator eine quarzstabile Zeitbasis befindet, welche eine Auflösung von 1/100-Sekunde vorweist.

 

Rz. 575

Im Rahmen von Untersuchungen zeigte Herr Dipl.-Ing. S.W. (VKU 5/2007, 137 – 142, vgl. dazu auch NZV 2007, 346 und Burhoff, VRR 2007, 329 = VA 2007, 167) jedoch auf, dass im genannten Generator keine stabile Zeitbasis vorhanden ist.

 

Rz. 576

Vielmehr handelt es sich beim dem Charaktergenerator um einen Impulszähler für eingehende Bildsignale einer Videokamera, nicht um eine eigenständig ablaufende Uhr. Daraus ergibt sich, dass die im Videobild enthaltene Zeiteinblendung einzig von der Bildwiederholfrequenz der verwendeten Videokamera abhängig ist.

 

Rz. 577

In der ersten gültigen Gebrauchsanweisung der Anlage war aufgeführt, dass der Charaktergenerator nur in Verbindung mit JVC-Videokameras verwendet werden darf, was darauf beruhte, dass bei den verwendungsfähigen Kameras die Stromversorgung des Charaktergenerators über ein Spezialkabel (mit speziellen Steckverbindern) erfolgte.

 

Rz. 578

In dieser bis 07/2007 gültigen Bauartzulassung war allerdings weiterhin aufgeführt, dass beliebige Kameras angeschlossen werden dürfen, sofern diese sich an den Charaktergenerator anschließen lassen.

 

Rz. 579

Der Anschluss einer beliebigen Kamera bedingte hierbei jedoch i.d.R. einer Modifizierung des Charaktergenerators, wobei die Stromversorgung unter Umgehung der Eingangsbuchse separat von außen zugeführt wurde. Hierzu war wiederum erforderlich, dass der Generator geöffnet und das Kabel zur modifizierten Stromzufuhr auf die Platine aufgelötet wurde.

 

Rz. 580

Bedingt durch die vorgenommenen Modifizierungen zum Anschluss beliebiger Kameras entsprach der Charaktergenerator nun nicht mehr dem bei...

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