Rz. 69

Die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen und ggf. auch den Fahrzeugtyp des gegnerischen Unfallfahrzeugs sind unabdingbare Voraussetzungen für die Halteranfrage und die Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer. Darüber hinaus sind sie ein wichtiges Hilfsmittel bei Anfragen über bestehenden Versicherungsschutz beim Kfz-Haftpflichtversicherer. Sind die betreffenden Daten nicht verfügbar, lassen sie sich u.U. über eine Anfrage bei der den Unfall aufnehmenden Polizeidienststelle in Erfahrung bringen.

 

Rz. 70

Ist die aufnehmende Polizeidienststelle nicht bekannt oder erfolgte keine Unfallaufnahme, können solche Informationen allenfalls über den Fahrer oder den Halter des gegnerischen Unfallfahrzeugs oder über Unfallzeugen in Erfahrung gebracht werden.

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