Rz. 230

Die Sterbetafeln berücksichtigen eine durchschnittliche, und nicht eine individuelle Restlebenserwartung. Bestehen Anhaltspunkte für eine von der Durchschnittslebenserwartung abweichende Vorversterblichkeit, ist diese verkürzte Laufzeit durch einen abweichenden geringeren Kapitalisierungsfaktor oder durch einen prozentualen Abschlag zum Ausdruck zu bringen.

 

Rz. 231

Anhaltspunkte für eine abweichende Lebenserwartung geben, neben unfallkausalen Beschwerden und Beeinträchtigungen, auch unfallfremde Vorerkrankungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge