Rz. 367
Für Arbeitslose gelten, wenn die Voraussetzungen nach §§ 33 Abs. 2 Nr. 5, 237 SGB VI vorliegen, vorgezogene Altersgrenzen.
Rz. 368
Die stetige Verringerung der Leistungen bis hin zum ALG II-Bezug kann auch zu einem möglichst frühen Altersrentenbezug führen (was nicht nur für den Beitragsregress nach § 119 SGB X in die Prognose einzubeziehen ist).
Rz. 369
Die Inanspruchnahme von Altersteilzeit führt nach Maßgabe der §§ 33 Abs. 2 Nr. 5, 237 SGB VI zur vorgezogenen Berechtigung.
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