Rz. 367

Für Arbeitslose gelten, wenn die Voraussetzungen nach §§ 33 Abs. 2 Nr. 5, 237 SGB VI vorliegen, vorgezogene Altersgrenzen.

 

Rz. 368

Die stetige Verringerung der Leistungen bis hin zum ALG II-Bezug kann auch zu einem möglichst frühen Altersrentenbezug führen (was nicht nur für den Beitragsregress nach § 119 SGB X in die Prognose einzubeziehen ist).

 

Rz. 369

Die Inanspruchnahme von Altersteilzeit führt nach Maßgabe der §§ 33 Abs. 2 Nr. 5, 237 SGB VI zur vorgezogenen Berechtigung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge