Rz. 264

Die telefonische Mandatserteilung ist nicht unproblematisch, da es hier schnell zu Missverständnissen kommen kann. Der Rechtsanwalt sollte – bevor er lange Telefonate mit einem potenziellen Mandanten führt – frühzeitig im Telefonat abklären, ob der Mandant ernsthaft ein neues Mandat erteilen will oder aber "sich nur mal kurz erkundigen wollte". Vergütungsprobleme im Anschluss an solche telefonischen Mandatserteilungen sind nicht selten. Daher ist hier besondere Vorsicht geboten. Ist der Mandant noch nicht in der Kanzlei bekannt, sollte darauf bestanden werden, dass der Mandant erst Unterlagen einreicht oder zu einem Besprechungstermin kommt, sofern hierfür Zeit ist. Ist es eine sehr eilige Sache, die keinen Aufschub erlaubt, sollte der Rechtsanwalt sich möglichst viele Daten des neuen Mandanten notieren und den Inhalt des Telefonats kurzfristig schriftlich festhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, dem neuen Mandanten anzubieten, ihn zurückzurufen. Dann gehen zwar die Telefonkosten auf Anwaltsrechnung, es kann aber auf diese Weise sehr leicht festgestellt werden, ob der Mandant/Anschluss überhaupt existiert, oder aber sich jemand nur eine anwaltliche Beratung ohne Bezahlung "gönnen" möchte.

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