Rz. 106

Wer sich in den vorgenannten Beispielsfällen frühzeitig auf eine herrschende Meinung stützte, hat eine zumindest teilnichtige Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung produziert. Erneut sei die Warnung wiederholt, einem Trend zu folgen, und sei er auch durch OLG-Urteile legitimiert. Wer Freude an innovativer Gestaltung hat, möge dies tun, aber möglichst für hilfsweise Regelungen im Falle der Nichtigkeit Sorge tragen.

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