Rz. 66
Muster 1.15: Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren
Muster 1.15: Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren
An das
Oberlandesgericht
_________________________
Nachlasssache _________________________
Az. _________________________
Erbscheinssache des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________
Ergänzend zu dem in der ersten Instanz und in der Beschwerdeschrift vorgetragenem Sachverhalt weise ich noch auf folgende Gesichtspunkte hin:
Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht testierfähig. Er war weder örtlich noch zeitlich orientiert und redete nur noch "wirres Zeug".
Beweis: _________________________ als Zeuge
Auch war der Erblasser nicht mehr in der Lage, Geschriebenes zu lesen.
Beweis: _________________________ als Zeuge
Nach alledem war das Testament vom _________________________ wegen fehlender Testierfähigkeit unwirksam. _________________________ ist damit gesetzlicher Erbe geworden.
(Rechtsanwalt)
Rz. 67
Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, soweit der BGH zur selbstständigen Tatsachenprüfung berechtigt ist.[52] Das Rechtsbeschwerdegericht überprüft – innerhalb der gestellten Anträge – die Beschwerdeentscheidung grundsätzlich von Amts wegen in vollem Umfang auf Rechtsfehler.[53]
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