Rz. 30
Die nachfolgende Auflistung dient der Veranschaulichung der Unterschiede in den Zertifizierungsvoraussetzungen und umfasst die Organisationen, die sich in den zurückliegenden 15 Jahren etabliert haben.[45]
Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. | Deutscher Steuerberaterverband (DStV) e.V. | Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) | EBS Finanzakademie | Frankfurt School | |
---|---|---|---|---|---|
Website | www.agt-ev.de | www.fachberaterdstv.de | www.erbrecht.de | www.ebs-finanzakademie.de | www.frankfurt-school.de |
info@agt-ev.de | dstv.berlin@dstv.de | bittler@dvev.de | info@ebs-finanzakademie.de | t.kohrs@fs.de | |
Bezeichnung | [Zertifizierter] Testamentsvollstrecker (AGT) | Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV) | Testamentsvollstrecker (DVEV) | Testamentsvollstrecker (EBS) | Zertifizierter Testamentsvollstrecker (Frankfurt School) |
Eigenes TV-Register | Ja www. testamentsliste.de |
Ja | Ja | Ja | Nein |
Theorie | Teilnahme an Lehrgängen (ca. 38 Zeitstunden) + Bestehen je einer Klausur (90 Minuten) in den Bereichen Allgemeines Erbrecht, Testamentsvollstreckung I/II (tlw. entbehrlich) | Teilnahme an Lehrgängen (Mindestdauer: 120 Zeitstunden) + Bestehen von mind. zwei Klausuren (Gesamtbearbeitungszeit: mind. 270 Minuten) | Teilnahme am Testamentsvollstreckerlehrgang (10 Zeitstunden) + erfolgreiche Teilnahme an einem Testat (Klausur) über das erworbene Wissen | Teilnahme am Kompaktstudium Testamentsvollstreckung der EBS Finanzakademie (45 Zeitstunden) + Bestehen einer Klausur (200 Minuten) | Teilnahme am Lehrgang (8 Präsenztage) + Bestehen einer Klausur (120 Minuten) |
Praktische Erfahrung erforderlich | 2 Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand (Mitglied einer RAK), Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, CEP oder durch drei erfolgreich durchgeführte Testamentsvollstreckungen (Nachweis) |
3 Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung oder fünf Fälle bei weniger als 3-jähriger Berufstätigkeit |
Nein | Nein | Nein |
Erfordernis einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung | Mindestens 100.000 EUR pro Testamentsvollstreckung | Gesetzlich vorgeschrieben (StBerG) | Nein | Nein | Nein |
Fortbildungsverpflichtung | 15 Std. in drei Jahren als Teilnehmer einer Vortragsveranstaltung oder Fachveröffentlichung oder eigene Vortragsveranstaltung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung (Nachweis) |
10 Std. p.a. als Teilnehmer einer Vortragsveranstaltung oder Fachveröffentlichung oder eigene Vortragsveranstaltung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung |
Nicht erforderlich | Zur freiwilligen Fortbildung erhalten die Teilnehmer Zugang zum EBSNet | Erforderlich durch Erwerb von Credits (ETCS) |
Kosten | Abhängig vom Lehrgangsanbieter Beispiel FvF: 1.899 EUR[46] inkl. MwSt. (komplett; Abstufungen möglich) + 350 EUR inkl. MwSt. Zertifizierungsantrag |
Abhängig vom Lehrgangsanbieter Beispiel DSt: 4.250 EUR[47] inkl. MwSt. (Ermäßigung möglich) + 120 EUR inkl. MwSt. Klausurgebühr |
645 EUR zzgl. MwSt. (Ermäßigung möglich) + 100 EUR zzgl. MwSt. Klausurgebühr (inkl. Aufnahmegebühr) 395 EUR zzgl. USt. als reiner Online-Kurs. |
3.495 EUR (umsatzsteuerfrei) | 5.490 EUR (umsatzsteuerfrei) |
Rezertifizierung | Alle drei Jahre (Fortbildungsnachweis + VHaftPflV) | Lfd. Fortbildungsnachweis | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
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