A. Vorbemerkung

 

Rz. 1

 

Hinweis

Zum Sachschaden wird auf Kapitel 3 (siehe § 3 Rn 1 ff.) verwiesen.

 

Rz. 2

Diese Abhandlung befasst sich mit dem einerseits oftmals in tatsächlicher, anderseits aber auch in rechtlicher Hinsicht schwierigen Teil aus dem Spektrum der Personenschäden, den Ansprüchen wegen Erwerbsausfall bzw. -minderung.

 

Rz. 3

Die in der Regulierung verwendeten Begriffe "Erwerbsschaden", "Verdienstausfall", "Gewinnausfall" pp. sind rechtlich nicht bestimmten Ausfallgruppen oder Personenkreisen zugeordnet, sondern werden i.d.R. synonym verwendet. Es gibt hier keine juristisch eineindeutigen Begriffszuweisungen.

B. Gesetzgebung und Rechtsprechung

 

Rz. 4

Leider wird der Gesetzgeber nicht müde, ständig in das System der Drittleistungen – die gerade den Verdienstausfallschaden stark bestimmen – einzugreifen. Dabei werden ursprünglich gewachsene und aufeinander abgestimmte Systeme gestört oder sogar zerstört. Ohne offensichtliche Not werden auch Gesetzesnormen mit neuer Nummerierung versehen (so unlängst im SGB III[1]). Die Schadenabwicklung von Personenschäden erstreckt sich nicht selten über mehrere Jahre, die parallele Gesetzgebungsentwicklung muss dabei beachtet und historische Gesetzesvorgaben aufbewahrt werden.

 

Rz. 5

Politische Engpässe, tatsächliche, nur behauptete oder als solche jedenfalls empfundene europarechtliche Vorgaben, wirtschaftliche Opportunitäten, soziologische und alterungsspezifische Veränderungen sowie Wahlversprechen sind Ursachen für stete Veränderungen Rechtssystem. Selbst dem Fachmann fällt es schwer, gerade in der (sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum erstreckenden) Personenschadenregulierung das anzuwendende Recht korrekt zu erfassen. Wenn bei Rechtsveränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung der Blick für das Miteinander und Ganze (gerade wegen der Drittleistungen und der damit verbundenen Forderungsübergänge) fehlt, findet dies seine Erklärung in der kaum noch zu überschauenden Materie. Gerade bei Personenschäden treffen viele verschiedene Rechtsgebiete[2] aufeinander, deren Verzahnung und Stimmigkeit im Gesamtgefüge aber selten wahrgenommen und ausreichend beachtet werden.

[1] Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011, BGBl I 2011, 2854.
[2] Z.B.: Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Speditionsrecht (z.B. Haftungsbeschränkung, Behinderung der Auslieferung durch Falschparker), Erb- und Familienrecht, Sachenrecht (z.B. Leasing), Arbeitsrecht, Sozialrecht, Sozialhilferecht, Opferentschädigungsrecht, Versicherungsvertragsrecht.

C. Schadenursprung

 

Rz. 6

 

Hinweis

Zur Haftung und zu den Haftungsgrundlagen wird auf Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 20 ff.) verwiesen.

 

Rz. 7

Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle. Neben Verkehrsunfällen können auch andere Ursachen- und Verantwortungsbereiche Ersatzansprüche wegen einer Verletzung auslösen, exemplarisch seien genannt:

Im Bereich der beruflichen Haftung kommen u.a. Fehler von Ärzten und Handwerkern in Betracht,
im betrieblichen Bereich Unfälle durch u.a. fehlerbehaftete Aufbereitung des Arbeitsumfeldes durch Arbeitgeber oder Handlungen von Kollegen,
im Bereich der Produkthaftung die Fehlerhaftigkeit von Objekten.
Im privaten Bereich entstehen erhebliche Personenschäden nicht nur durch Kfz-Nutzung. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger können durch ihr Verhalten Anderen erhebliche Schäden zufügen. Neben tierischem Verhalten kann auch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zu Körperschaden führen.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach Gewalttaten oder Aufopferung auch gegenüber dem Staat Ansprüche u.a. nach dem Opferentschädigungsrecht bestehen können.

D. Statistik

I. Allgemeine Hinweise

 

Rz. 8

Die Zahl der infolge von Verkehrsunfällen verletzten und getöteten Personen war in den letzten Jahren rückläufig, der Trend hält aber nicht an.[3]

 

Rz. 9

Das Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE)[4] hält detaillierte Informationen bereit.

 

Rz. 10

Gleiches gilt für das Statistische Bundesamt,[5] ergänzt durch GENESIS.[6]

 

Rz. 11

Weitergehende Information hält die Internet-Enzyklopädie Wikipedia bereit, u.a. zu den Stichworten "Straßenverkehrsunfall" und "Verkehrssicherheit".

[3] Zu weiteren Unfallursachen gerade bei Kindern siehe Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, § 1 Rn 3 ff.
[4] www.gbe-bund.de, dort "Startseite → Gesundheitliche Lage" und "Startseite → Gesundheitsverhalten und -gefährdungen → Unfälle".
[5] Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Im Internet www.destatis.de, dort "Startseite → Zahlen&Fakten → Wirtschaftsbereiche → Transport&Verkehr → Verkehrsunfälle" oder "Startseite → Publikationen → Thematische Veröffentlichungen → Transport&Verkehr". Statistisches Bundesamt Deutschland, Fachserie 8 Reihe 7 "Verkehr, Verkehrsunfälle – Juni 2013" (erschienen 17.9.2013).
[6] GENESIS-Online (https://www-genesis.destatis.de/genesis/online), dort "Starts...

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