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Um das strategische Zielsystem und die faktischen Partnerschaften im Rechtsberatungsmarkt im Gleichgewicht zu halten, ist es erforderlich, die unterschiedlichen Interessen zu bestimmen und angemessen zu gewichten.

Der Mandant erwartet grundsätzlich, bei bezahlbaren Prämien, die Erfüllung des eingekauften Rechtsschutzversprechens durch den RSV bei Umsetzung des Leistungsauftrages durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei. Diese wiederum erhofft sich durch die Leistung des RSV den Deckungsbeitrag für den wirtschaftlichen Erfolg des Kanzleiunternehmens.

Die Sicherstellung der Rechtsberatungsqualität unter Einhaltung der Standards wird von allen Parteien des Rechtsberatungsmarktes vorausgesetzt und anerkannt. Der RSV ist als Unternehmen gehalten, eine Kosten- und Wirtschaftlichkeitsanalyse durchzuführen, die es ihm erlaubt, sich am Markt erfolgreich zu behaupten und Gewinne zu erzielen. Nur wenn es gelingt, eine Unwucht im Zielsystem zu vermeiden, kann es erfolgreich arbeiten.

Abbildung: Seminarfolie Samimi "Brennpunkte des Rechtsschutzversicherungsrechts"

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