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Die Anwaltschaft befindet sich derzeitig, nicht zuletzt wegen der sich weiter entwickelnden Zulassungszahlen, in einem massiven Umstrukturierungsprozess. Damit ist sie in einem bisher unbekannten Ausmaß wirtschaftlich wie auch rechtlich betrachtet einer erheblichen Erosion ausgesetzt.[53] Die Zulassungszahlen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind im Jahre 2011, nach einer kurzen Stagnationsphase, wieder ungebremst gestiegen. Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich "die Zahl der Anwälte in den vergangenen 20 Jahren um rund 180 Prozent auf ca. 153.000 erhöht."[54] Insgesamt waren zum 1.1.2012 158.426 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in der Bundesrepublik zugelassen, so die BRAK.[55] Zum 1.1.2018 sind es 165.854.[56] Die Zulassungszahlen stagnieren auf hohem Niveau. Dies dürften auch die Rechtsschutzversicherer zu spüren bekommen.

 

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Denn unter welch hohem wirtschaftlichen Druck viele Anwälte mittlerweile arbeiten, teilte im Frühjahr 2011 die Rechtsanwaltskammer Berlin in einer Presseinformation mit: "Erschreckend ist das jüngst durch eine statistische Umfrage ermittelte Einkommen Berliner Einzelanwälte. Diese hatten nach den jetzt vorliegenden Zahlen für 2008 im Durchschnitt einen Brutto-Stundenertrag von 22 EUR erzielt. Wenn man berücksichtigt, dass die Anwälte davon nicht nur Steuern, sondern auch ihre gesamte Kranken- und Altersversorgung selbst finanzieren müssen, wird deutlich, dass die Einkommen nicht der langen akademischen Ausbildung entsprechen."[57] Mancherorts wird bereits von einer Proletarisierung des Anwaltsstandes gesprochen.

[53] Vgl. dazu ausf. Kleine-Cosack: Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 1999; BRAO, 4. Auf. 2003, Komm. zu § 43b BRAO; ders., NJ 2002, 57 ff.
[54] www.brak.de.
[55] www.brak.de, Presseerklärung Nr. 2 vom 30.3.2012, Deutlicher Zuwachs bei den Anwaltsgesellschaften.
[56] https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2018/mg_klein_2018_neu.pdf.
[57] Samimi/Liedtke, Rechtsschutzversicherungen: Im Visier der Verbraucherschützer, zfs 6/2011, 302 ff.

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