Rz. 401

Nach § 250 Abs. 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite alle Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sie sind ein klassisches Instrument der periodengerechten Gewinnermittlung, wie die Beispiele zeigen:

 

Beispiel

Ein Unternehmen schließt eine Haftpflichtversicherung für ein Kfz im Oktober 2012 ab. Im November erfolgt die Beitragsrechnung und Zahlung über 1.000 EUR für die Zeit für November 2012 bis Oktober 2013, also für 12 Kalendermonate.

Lösung

Nur die Versicherungsprämie für die ersten zwei Monate, den November und den Dezember 2012, stellt periodengerecht zurechenbaren Aufwand für 2012 dar.

Buchungssatz: Versicherungsaufwand an Bank 200 EUR.

Die restlichen 800 EUR, die im Jahr 2012 schon gezahlt werden, stellen Aufwand für das Jahr 2013 dar und sind in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen.

Buchungssatz: RAP an Bank 800 EUR.

Weitere Beispiele für Rechnungsabgrenzungsposten:

Vorauszahlungen von Miete/Pacht, Beiträgen, Zinsen und Honoraren, Gebühren, Lagerkosten, Zuschüssen, Disagio/Damnum.

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