Rz. 1089

Bei der Manipulation der Ausgaben ist an fiktive und fingierte Personalkosten, Dienstleistungskosten, Materialkosten und Abschreibungen zu denken.[895]

Die Aufwandsursache ist zu überprüfen bzw. die Abzugsbeschränkungen nach § 4 Abs. 5 EStG sind zu beachten.

 

Beispiele[896]

die private Geburtstagsfeier, Hochzeitsfeier, die als Vertretertagung und Bewirtung für Kunden gebucht werden
an Dritte verschenkte Blumen werden als Praxisschmuck bzw. private Bücher als Fachliteratur bezeichnet
Flugkosten werden durch falsche Kursumrechnungen erhöht
Beliebtes Mittel zur Schwarzgeldbildung im Bereich der Materialkosten ist auch eine Überfakturierung. Der Unternehmer ändert auf einer bei ihm eingegangenen Rechnung den Rechnungsbetrag von 900 EUR durch Einscannen und Neudrucken auf 8.900 EUR durch das Hinzusetzen der "8". Die 8.000 EUR bilden in diesem Beispiel das Schwarzgeld.
[895] Vgl. hierzu die noch im Folgenden erörterte Entscheidung des BGH zur betriebswirtschaftlichen Überprüfung von Personalaufwand, FamRZ 2006, 387 ff., OLG Frankfurt FamRZ 2007, 404.
[896] Vgl. Kottke, a.a.O., S. 76.

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