Rz. 655
Erfasst werden die folgenden Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen unabhängig davon, ob die Erträge/Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert (zur Thesaurierung siehe Rdn 583 ff.) werden:
Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile, sonstige Kapitalerträge, verdeckte Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapier- und Termingeschäften sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften, Stillhalteprämien aus Optionsgeschäften, Erträge, Wertzuwächse an Investmentfonds und Finanzinnovationen, Vollrisikozertifikaten, Gewinne aus Veräußerungen "gebrauchter" Versicherungspolicen, insbesondere Kapitallebensversicherungen, Übertragungserträge aus Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.[428]
Rz. 656
Nr. | § 20 Abs. 1 EStG; laufende Kapitalerträge | Nr. | § 20 Abs. 2 EStG; Veräußerung/Einlösung |
1 | Anteile an Körperschaften | 1 | Anteile an Körperschaften |
2 | Auflösung von Körperschaften | 2 | Dividenden-/Zinsscheine ohne Stammrecht |
3 | (unbesetzt) | 3 | Termingeschäfte |
4 | Stille Gesellschaft; partiarisches Darlehen | 4 | Stille Gesellschaft; partiarisches Darlehen |
5 | Hypotheken, Grundschulden | 5 | Hypotheken, Grundschulden |
6 | Kapitallebensversicherungen | 6 | Kapitallebensversicherungen |
7 | sonstige Kapitalforderungen | 7 | sonstige Kapitalforderungen |
8 | Diskontbeträge | 8 | Übertragung einer Position i.S.d. Abs. 9 |
9 | Leistungen nicht befreiter Körperschaften | ||
10 | sonstige Leistungen | ||
11 | Stillhaltergeschäfte |
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