Rz. 655

Erfasst werden die folgenden Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen unabhängig davon, ob die Erträge/Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert (zur Thesaurierung siehe Rdn 583 ff.) werden:

Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile, sonstige Kapitalerträge, verdeckte Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapier- und Termingeschäften sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften, Stillhalteprämien aus Optionsgeschäften, Erträge, Wertzuwächse an Investmentfonds und Finanzinnovationen, Vollrisikozertifikaten, Gewinne aus Veräußerungen "gebrauchter" Versicherungspolicen, insbesondere Kapitallebensversicherungen, Übertragungserträge aus Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.[428]

 

Rz. 656

 
Nr. § 20 Abs. 1 EStG; laufende Kapitalerträge Nr. § 20 Abs. 2 EStG; Veräußerung/Einlösung
1 Anteile an Körperschaften 1 Anteile an Körperschaften
2 Auflösung von Körperschaften 2 Dividenden-/Zinsscheine ohne Stammrecht
3 (unbesetzt) 3 Termingeschäfte
4 Stille Gesellschaft; partiarisches Darlehen 4 Stille Gesellschaft; partiarisches Darlehen
5 Hypotheken, Grundschulden 5 Hypotheken, Grundschulden
6 Kapitallebensversicherungen 6 Kapitallebensversicherungen
7 sonstige Kapitalforderungen 7 sonstige Kapitalforderungen
8 Diskontbeträge 8 Übertragung einer Position i.S.d. Abs. 9
9 Leistungen nicht befreiter Körperschaften    
10 sonstige Leistungen    
11 Stillhaltergeschäfte    
[428] ABC der wichtigsten Finanzprodukte: IDW, Steuerberater- und Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2013, 770 ff.; Beck'sches Steuerberaterhandbuch 2013/2014, G, Rn 30.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge