Rz. 835

Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen wird die freie Wahl über die Art und Weise gelassen, wie er bis zu 20 % seines Bruttoeinkommens als primäre Altersvorsorge aufwenden will.[628]

Der Betrag erfolgt in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung nach der 20 %-Grenze, um eine Gleichbehandlung mit nicht selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldnern herzustellen.

Zusätzlich ist der tatsächlich betriebene Aufwand für die sog. sekundäre Altersvorsorge in Höhe von 4% des Gesamtbruttoeinkommens zu berücksichtigen. Selbstständige können daher 24 % ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Jahres für die angemessene Altersvorsorge aufwenden von ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen absetzen.[629] Zu den Vorsorgeaufwendungen rechnen ferner die Kosten einer privaten Krankenversicherung, nicht aber diejenigen zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit.[630] Bei der Einkommensermittlung sind tatsächlich geleistete Vorsorgeaufwendungen somit in angemessenem Umfang abzusetzen.

[629] BGH FamRZ 2022, 43 m. Anm. Witt; OLG Hamm FamRZ 2022, 1375 m. Anm. Borth.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge