Rz. 773
Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht.
Vorsorgeaufwendungen sind:
▪ | Altersvorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG |
▪ | sonstige Vorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG |
▪ | zusätzliche Altersvorsorgebeiträge (z.B. die sog. Riester-Beiträge), § 10a EStG. |
Unter die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, fallen:
▪ | Unterhaltsleistungen an bestimmte Ehegatten |
▪ | Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung |
▪ | privat veranlasste Kinderbetreuungskosten und Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträge. |
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