Rz. 773

Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht.

Vorsorgeaufwendungen sind:

Altersvorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
sonstige Vorsorgeaufwendungen, § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG
zusätzliche Altersvorsorgebeiträge (z.B. die sog. Riester-Beiträge), § 10a EStG.

Unter die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, fallen:

Unterhaltsleistungen an bestimmte Ehegatten
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
privat veranlasste Kinderbetreuungskosten und Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge