Rz. 1086

Oben wurde bereits auf die Rechtsprechung des BGH zur Substantiierung des Sachvortrages der Behauptung, es seien Schwarzeinkünfte vorhanden oder Einkünfte würden verlagert, verwiesen.[893]

 

Rz. 1087

▪ Systematisierung der Schwarzeinkünfte

Ohne dass diese Aufzählung abschließend sein kann, werden vier Gruppen genannt:

Schwarzgeldbildung durch Manipulationen bei den Einnahmen
Schwarzgeldbildung durch Manipulationen bei den Ausgaben
Schwarzgeldbildung durch Manipulationen bei den Aktiva und Passiva
OR (Ohne Rechnung)- bzw. partielle OR-Geschäfte

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