Rz. 1086
Oben wurde bereits auf die Rechtsprechung des BGH zur Substantiierung des Sachvortrages der Behauptung, es seien Schwarzeinkünfte vorhanden oder Einkünfte würden verlagert, verwiesen.[893]
Rz. 1087
▪ Systematisierung der Schwarzeinkünfte
Ohne dass diese Aufzählung abschließend sein kann, werden vier Gruppen genannt:
▪ | Schwarzgeldbildung durch Manipulationen bei den Einnahmen |
▪ | Schwarzgeldbildung durch Manipulationen bei den Ausgaben |
▪ | Schwarzgeldbildung durch Manipulationen bei den Aktiva und Passiva |
▪ | OR (Ohne Rechnung)- bzw. partielle OR-Geschäfte |
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