Rz. 1131

Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt.

Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögenszuwachs, lässt sich daraus schließen, dass Betriebseinnahmen nicht erklärt worden sind.

Allerdings kommt die Geldverkehrsrechnung nur bei überschaubaren Vermögensverhältnissen in Betracht und liefert nur weniger zuverlässige Ergebnisse als die Vermögenszuwachsrechnung, da bei ihr nur ein Teil der Einflussfaktoren einbezogen ist.

Kann der Sachverhalt nicht uneingeschränkt aufgeklärt werden, kann die Höhe der Ausgaben für private Lebensführung im Zuge der Geldverkehrsrechnung geschätzt werden.

Wie arbeitet die Geldverkehrsrechnung, die auf der Überlegung basiert, dass ein Steuerzahler während des Vergleichszeitraumes nicht mehr Geld ausgeben und anlegen kann, als ihm aus den deklarierten Einkünften und sonstigen Quellen zufließen kann?

Die Geldverkehrsrechnung sieht wie folgt aus:[928]

 

Rz. 1132

Verfügbare Mittel:

betriebliche und außerbetriebliche Gegenstände und Guthaben zu Beginn des Vergleichszeitraumes
erklärte Einkünfte in Geldrechnung, d.h. bereinigt um Eigenverbrauch, Mietwert der eigenen Wohnung, AfA, Freibeträge usw., jeweils in der vom Steuerpflichtigen angesetzten und geltend gemachten Höhe
Geld aus Schuldaufnahmen und Rückzahlung von ausgeliehenen Geldern
steuerfreie Einnahmen und Einnahmen außerhalb der Einkunftsarten (Erlöse aus dem Verkauf von nicht betrieblichen Vermögen, Gelderbschaften, Geldschenkungen, Erstattungen nicht abzugsfähiger Steuern usw.)
 

Rz. 1133

Mittelverwendung (Geldbedarf) und Schlussbestände:

privater Geldverbrauch (Lebenshaltung, tatsächlich gezahlte Sonderausgaben, Mietzinsen und nicht abzugsfähige Steuern usw.)
Zahlungen auf nur verteilt oder gar nicht abzugsfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten (z.B. für die Anschaffung von betrieblichen und privaten Kraftfahrzeugen, nicht hingegen für die Anschaffung von Waren und geringwertigen Wirtschaftsgütern)
Auslagen und Rückzahlungen von Schulden
betriebliche und außerbetriebliche Geldbestände und Guthaben am Ende des Vergleichszeitraums
[928] Kottke, S. 477 ff., 479, 480.

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