Rz. 824

Altersvorsorgeaufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind:

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Beiträge für eine private Rürup-Rente ("Basis-Rente")
Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen sowie landwirtschaftliche Alterskassen
Beiträge zu Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit oder verminderte Erwerbsfähigkeit sowie Hinterbliebenenversicherungen als Zusatzversicherung zur Leibrentenversicherung (Rürup-Rente)
 

Rz. 825

Zu den begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen gehören darüber hinaus auch Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit sowie freiwillige Beiträge, eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen und freiwillige Zahlungen von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Beim Minijob zählen die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie eventuelle Aufstockungsbeträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen.

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