Rz. 772
Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören:
▪ | Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) |
▪ | Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG) |
▪ | Kirchensteuern, Kirchenbeiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) |
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