Rz. 772

Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören:

Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)
Versorgungsausgleich (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG)
Kirchensteuern, Kirchenbeiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

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