Rz. 1094

Oben sind umfangreiche Ausführungen zur gesetzlichen Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung erfolgt. Ist die Buchführung formell ordnungsgemäß nach § 158 AO, kann sie doch sachlich falsch sein.

Auch in der unterhaltsrechtlichen Literatur wird darauf verwiesen, dass gewisse Methoden der Schwarzgeldaufdeckung dem Sachverständigen vorbehalten bleiben.[901]

 

Rz. 1095

 

Hinweis

Im Umkehrschluss heißt dies:

Einige der folgenden Methoden zur Plausibilitätsüberprüfung des Rechnungswesens müssen auch durch die Verfahrensbevollmächtigten angewendet werden, selbst wenn dieses nur der Beantwortung der Vorfrage dient, ob die Erstellung eines Sachverständigengutachtens erforderlich und lohnend ist.

 

Rz. 1096

Besondere umfangreiche Methoden zur Aufdeckung von Schwarzeinkünften hat natürlich die Finanzverwaltung. Diese Methoden werden beispielsweise im Zuge der steuerlichen Betriebsprüfung angewandt.

 

Hinweis

Es muss deshalb beim unterhaltsrechtlichen Auskunftsbegehren die Vorlage des Betriebsprüfungsberichts gefordert werden.

 

Rz. 1097

Die Finanzverwaltung hat zudem das Instrumentarium der Kontrollmitteilungen, das im Zivilrecht nicht zur Verfügung steht.[902] Als Methoden sind zu nennen:

Interner Betriebsvergleich
Nachkalkulation
Zeitreihenvergleich
Chi-Quadrat-Test
Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung
Äußerer Betriebsvergleich
Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung
[901] Schwab/Borth, V Rn 763 f.
[902] Vgl. hierzu weiterführend Kottke, a.a.O., S. 317 ff.

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