Rz. 744
Unter einem horizontalen Verlustausgleich versteht man die Verrechnung der positiven und negativen Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart zur Ermittlung der Einkünfte einer Einkunftsart.
Überschreiten die positiven die negativen Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart, entstehen positive Einkünfte dieser Einkunftsart.
Überschreiten die negativen die positiven Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart, entstehen negative Einkünfte dieser Einkunftsart.
Beim horizontalen Verlustausgleich erfolgt eine Verrechnung der negativen mit den positiven Einkünften innerhalb einer Einkunftsart.
Beispiel
Unterhaltsschuldner S erzielt im Veranlagungszeitraum 2019Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie folgt:
Mietobjekt 1 | 100.000 EUR |
Mietobjekt 2 | – 120.000 EUR |
Lösung
Im Wege des horizontalen Verlustausgleichs werden die Einkünfte des S aus derselben Einkunftsart, hier aus V & V mit – 20.000 EUR ermittelt (100.000 EUR – 120.000 EUR).
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