Rz. 109

Für die Einkommensteuer sind Rechtsgrundlagen das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).

Im Gegensatz zu der Besteuerung von Körperschaften ist Gegenstand der Einkommensbesteuerung das Einkommen natürlicher Personen.

Die Einkommensteuer ist somit eine Personensteuer und entsteht,

wenn eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist

und

ein zu versteuerndes Einkommen erzielt hat.

Nachdem zunächst das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, ergibt sich durch Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle die tarifliche Einkommensteuer. Das zu versteuernde Einkommen bildet somit die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer.

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