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Auch bei einem internationalen Erbfall geht es daneben häufig um Probleme des Pflichtteilsrechts; zu prüfen ist z.B., ob ausländisches Vermögen für die Berechnung des Pflichtteilsanspruches in den Wert des Gesamtnachlasses einzustellen ist, bzw. welchem Recht überhaupt das Pflichtteilsrecht unterliegt. In diesem Zusammenhang muss naturgemäß zuvor festgestellt werden, ob und wie eine Verfügung von Todes wegen in verschiedenen Staaten wirkt bzw. Wirkung erlangen kann und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind. Auch die Frage, wie und wo die Erbschaft ausgeschlagen werden kann, ist zu klären.

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