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Festzustellen ist, dass die Entwicklung zu einer immer stärkeren Überwachung des Verkehrs geht, verbunden mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten. Der Bürger ist nicht nur bei neuen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden generell, sondern auch in seiner Eigenschaft als potenzieller Kraftfahrer in seinem Freiheitsrecht betroffen. Dieser Aspekt ist auch bei der Behandlung der Materie Straßenverkehrsrecht zu beachten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Erfassung von Mautdaten, automatisierte Kennzeichenerfassung, Section control und Unfalldatenschreiber. Man kann mehr und mehr vom "gläsernen Kraftfahrer" sprechen.[14] Zu dieser Entwicklung werden bisher leider noch nicht die Möglichkeit der Begrenzung der Datenmacht und die Möglichkeit datenrechtlichen Rechtsschutzes diskutiert. Die Bedeutung der Datenschutz-Grundverordnung ist für das Verkehrsrecht noch nicht vollständig erfasst.[15]

[14] Hierzu Dencker, Der gläserne Kraftfahrer, zfs 2008, 423 ff.; vgl. auch Empfehlungen des Arbeitskreis VII – Wem gehören die Fahrzeugdaten?, 52. VGT: http://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/images/empfehlungen_pdf/Gesamt_Empfehlungen_52._VGT_2014.pdf; Bönninger, zfs 2014, 184 ff.
[15] Vgl. hierzu Reisert, zfs 2017, 244 ff.

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