Rz. 9
Durch die starke Zuwendung zum Erbrecht betätigen sich die auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte neben ihrer Anwaltstätigkeit in vielfältiger Weise,[5] so
1. | als Gründer erbrechtlicher Vereinigungen |
2. | als Autoren im Erbrecht |
3. | als Referenten in Fachanwaltslehrgängen zum FA für Erbrecht |
4. | als Fachreferenten für Erbrecht allgemein |
5. | als Vorsorgeanwalt |
6. | als in der Vorsorge selbst aktiv Tätige und gewinnen so eigene praktische Erfahrungen, die sie in die Gestaltung der Altersvorsorge einbringen[6] |
7. | als Mediator im Erbrecht |
8. | als Testamentsvollstrecker |
9. | als Schiedsrichter im Erbrecht |
10. | als Spezialist für Internationales Erbrecht Deutsche Anwälte im entsprechenden Ausland residierend |
11. | als Spezialist für Erbschaft- und Schenkungsteuer |
12. | als Mittler und Manager fächerübergreifender Nachfolgegestaltung.[7] |
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