Rz. 199

Zur Regelung der Abfindung gehört zum einen die Beschreibung der Abfindungsformel und etwaige hieran angeknüpfte weitere Leistungen, etwa zum Ausgleich von Unterhaltsberechtigungen und für Menschen mit Behinderungen. Oft werden auch Mindestabfindungsbeträge oder Sockelbeträge vereinbart. Gängig sind Abfindungsformeln, die mit Faktoren oder Divisoren arbeiten. Diese können auch nach Altersfaktoren gestaffelt sein. Außerdem sollten die in die Abfindungsformel einzusetzenden Parameter konkret definiert werden.

 

Rz. 200

 

Formulierungsbeispiel

Arbeitnehmer, die nach Abschluss dieses Sozialplans aufgrund einer im Interessenausgleich beschriebenen Maßnahme betriebsbedingt gekündigt werden oder aufgrund eines aus betrieblichen Gründen veranlassten Aufhebungsvertrages ausscheiden, erhalten für den Verlust ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung. Die Abfindung besteht aus einem Sockelbetrag, einem Abfindungsbetrag gem. Abfindungsformel sowie den Sozialzuschlägen. Der Mindestbetrag der Abfindung beträgt in jedem Falle jedoch […]. EUR brutto.

Sockelbetrag: […] EUR

Die weitere Abfindung berechnet sich nach folgender Formel:

Betriebszugehörigkeit x Faktor x Bruttoverdienst

oder

Lebensalter x Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsentgelt : Divisor

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge